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Bargeldzahlungen  ab 2027 nur noch bis 10.000 Euro

Weitere Herabsetzung der Bargeldobergrenze beschlossen

Die EU hat kürzlich eine Obergrenze von 10.000 Euro bei Zahlungen mit Bargeld beschlossen. Damit soll vordergründig Geldwäsche und Kriminalität bekämpft werden. Dass damit aber zugleich ein weiterer Schritt getan wird, um das bisher einzig gesetzliche Zahlungsmittel, nämlich das Bargeld, weiter abzuschaffen sowie die Zahlung mit Bargeld überhaupt zu erschweren, ja sogar zu kriminalisieren, sollte hier nicht unerwähnt bleiben.

Die EU Mitgliedsstaaten haben in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Die nationalen Regierungen können den Angaben zufolge auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen. Diese niedrigeren Höchstgrenzen werden bereits in einigen EU Mitgliedsstaaten, wie etwa Griechenland und Frankreich umgesetzt. Hingegen in Österreich galt bislang gar keine Einschränkung für Bargeldzahlungen.

Die Bargeldobergrenze von 10.000 € wird dem Beschluss zufolge erst in drei Jahren gelten. Allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, es sei denn, eine handelt beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt.
Wer also etwa sein Auto oder andere Sachwerte direkt vom Nachbarn kauft, darf diese weiterhin in unbegrenzter Höhe bar bezahlen - außer der Nachbar ist ein Autohändler, Edelmetallhändler, Juwelier o.ä.
In Deutschland galt bisher die Regelung, dass der Umsatz von Barbeträgen ab 10.000 € ausweispflichtig ist und ein Nachweis erbracht werden muss woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen Themen rund um den Kauf von Goldbarren und Goldmünzen haben, dann lassen Sie sich gerne auch von unseren Edelmetallhändlern beraten.

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