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Besteuerung beim Verkauf von Edelmetallen und Krypotwährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. – Gewinne steuerfrei einfahren? 

Immer wieder taucht die Frage nach der Besteuerung auf, wenn Edelmetalle an uns zurück verkauft werden. Bei Gold und anderen Edelmetallen aber auch z. B. bei Oldtimern gilt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (auch Spekulationsgeschäfte genannt). 

So sind die Spielregeln: Wer Edelmetalle länger als 1 Jahr hält und dann mit Gewinn veräußert zahlt keine Steuern auf den erzielten Gewinn. Anders herum können nach Ablauf eines Jahres aber auch keine Verluste mehr geltend gemacht werden. 

Wer Edelmetalle innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft, die Edelmetalle also kürzer als ein Jahr hält, muss den Gewinn versteuern bzw. kann Verlust steuerlich absetzen. Wird Gewinn erzielt gilt eine Steuerfreigrenze von 600,- Euro. 

Liegt der Gewinn darunter bleibt der Gewinn unversteuert. Liegt der Gewinn bei 600,- Euro oder darüber wird der komplette Gewinn versteuert, auch die ersten 600,- Euro. Dabei wird der Gewinn nach Ihrem Individuellen Steuersatz besteuert (abhängig vom Einkommen). 

Die gleiche Regelung greift auch bei Krypotwährungen wie Bitcoin, denn das Bundesfinanzministerium stuft Kryptowährungen als „privates Geld“ ein und damit gilt auch hier die Regelung für die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. So konnten insbesondere während der starken Preisanstiege im vergangenen Herbst/ Winter mehrfach Millionengewinne steuerfrei erzielt werden.

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