Bundestag beschließt Absenkung der Bargeldobergrenze

von: Goldkontor Hamburg 16.11.2019 10:00

Die Grenze für den anonymen Kauf von Edelmetallen mit Bargeld soll ab Januar 2020 von 10.000 Euro auf nunmehr 2.000 Euro gesenkt werden.


Dies ist nicht nur ein deutlicher Angriff auf die „Freiheit des Bürgers“, sondern vor allem auch auf die gesamte Branche des Edelmetallhandels und seine Kunden. Diese werden in dem Gesetzesentwurf unter Generalverdacht gestellt, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu betreiben. Es ist jedoch nicht nur branchenintern lange bekannt, dass das in Edelmetalle investierte Geld der Kunden in der Regel hart erarbeitet und bereits mehrfach versteuert ist. Ein Kunde, der anonym Gold kauft kauft häufig nach dem Motto : „Nur Gold ist Geld, alles andere ist nur Papier“. Richtig aber ist, dass wer anonym kauft oftmals bereits das Vertrauen in den Staat und seine wirtschaftlichen Ordnungssysteme verloren hat und somit auch damit rechnet, dass ihm schließlich sein hart erspartes Vermögen über kurz oder lang staatlich enteignet werden könnte.  Mit Geldwäsche hat dies wenig zu tun, wie auch eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beweist. Diese ergab nämlich, dass von allen 2017 und 2018 gemeldeten Geldwäsche-Verdachtsfällen nur 239 Fälle einen Bezug zu Edelmetallkäufen hatten, aber in nur vier dieser Fälle der strittige Betrag unter der bereits geltenden Bargeldobergrenze von 10.000 Euro lag. Bei allen anderen waren die Personalien also ohnehin bereits angegeben worden. Gesetzesänderung wegen vier Fällen? Wohl kaum: Dass es schlußendlich bei der Umsetzung dieses Gesetzes um einen weiteren Schritt hin zur Bargeldabschaffung geht, ist offensichtlich. Dass den Währungshütern eine „anonym getätigte Flucht in Gold“ auch ein Dorn im Auge ist, liegt auf der Hand. Denn weder auf Bargeld noch auf Gold lassen sich Negativzinsen erheben.


Doch was tun, wenn man sein Vermögen weiterhin sinnvoll und werthaltig anlegen möchte und vor allem der schleichenden Entwertung des Sparvermögens entgegen wirken will? Wir raten unseren Kunden dazu, auch weiterhin Gold zu kaufen, denn aktuell frisst der Nullzins jedes Sparvermögen auf. Vom Negativzins für größeres Vermögen ganz zu schweigen. Lassen Sie sich von der allgemeinen Panikmache zum Thema Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen beim Edelmetallkauf über 2.000 Euro nicht verrückt machen. Dies sind Gerüchte, die bereits bei der Herabsetzung von 15.000 auf 10.000 Euro im Jahr 2017 im Umlauf waren. Alle privaten Edelmetallhändler gehen weiterhin seriös mit Ihren Daten um. Niemand, der Edelmetalle mit einem  Warenwert von über 2.000 Euro kauft, wird irgendwo gemeldet oder die Daten an entsprechende Behörden weitergeleitet. Richtig ist aber, dass Sie sich beim Kauf ausweisen müssen und Ihre Rechnung namentlich ausgestellt wird. So wie bereits jetzt bei Käufen über 10.000 Euro Warenwert. Dies hat nicht nur Nachteile für Sie, sondern auch Vorteile: So etwa bei der Nachweisbarkeit über den Besitz im Falle eines Versicherungsschadens, etwa bei Diebstahl oder auch bei dem Nachweis von Eigenkapital zur Kreditfinanzierung bei Banken o.ä.


Fazit ist: Die Empörung ist groß, aber in Zeiten, in denen das Bargeld (das im übrigen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist) zunehmend abgeschafft wird, muß man nicht automatisch davon ausgehen, dass auch das Gold (das im übrigen die werthaltigste und älteste Währung der Welt ist) gleich mit abgeschafft wird. Im Gegenteil: Es wird eine Aufwertung des Edelmetalls als wertbeständigste Anlageform bedeuten und seinen Stellenwert gegenüber Aktien, Fonds und Co. noch erhöhen. Denn auch weiterhin sind es nicht nur die Bürger, die auf den intrinsischen Wert des Goldes setzen, sondern ja vor allem auch Staaten und Zentralbanken, die den Großteil der Goldkäufer ausmachen.


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