Geldwäschegesetz (GWG): Welche Änderungen kommen auf Anleger zu?

Bisher war es möglich, bis zu einem Wert von 10.000 Euro anonym Edelmetalle zu kaufen. Sofern der erworbene Betrag die Grenze überschreitet, gilt eine erweiterte Dokumentations- und Ausweispflicht. Das bedeutet, dass die persönlichen Daten des Käufers schriftlich festgehalten werden – zum Beispiel mittels einer detaillierten Rechnung. Doch nun kommen weitere Änderungen des Geldwäschegesetzes auf potenzielle Anleger zu: Seit Januar 2020 liegt die Bargeldschwelle lediglich bei 2.000 Euro. Es erfolgt demnach eine Senkung um 8.000 Euro.

Bundesregierung plant, Geldwäsche zu bekämpfen

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinien zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie soll verhindert werden, dass die bisherige Bargeldschwelle umgangen wird. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bekämpfung terroristischer Anschläge und anderer Straftaten. Durch die Senkung des Freibetrages soll es potenziellen Anschlägern erschwert werden, die Terrorismusfinanzierung für den Kampf gegen die Demokratie erfolgreich durchzuführen. Doch was genau bedeutet das Geldwäschegesetz für normale Anleger wie Sie?

Geldwäschegesetz: Senkung des Freibetrags erschwert anonymen Goldkauf

Edelmetalle zählen bereits seit Jahrhunderten zu den beliebtesten Anlagemöglichkeiten. Sie ermöglichen es Käufern, ihre finanziellen Mittel in Krisenzeiten zu schützen und beugen somit einem Wertverlust vor. Wenn Sie Gold kaufen  wollen, sind Sie trotz der neuen Geldwäscherichtlinien auf der sicheren Seite. Legen Sie jedoch Wert auf Anonymität, stehen Sie sich ab Januar 2020 bürokratischen Hürden gegenüber.

Der Goldpreis liegt aktuell deutlich über 1.000 Euro je Feinunze. Die mit dem Geldwäschegesetz festgelegte Grenze von 2.000 Euro ist somit bereits bei knapp 70g Gold überschritten. Die Gesetzgebung betrifft jedoch nicht nur Edelmetalle. Der Freibetrag bei Kunstgegenständen beträgt zwar auch weiterhin 10.000 Euro – jedoch ist eine Anonymität bei einer Barzahlung nun nicht mehr gewährleistet. Egal, für welche Zahlungsmethode Sie sich entscheiden, die Dokumentation Ihrer persönlichen Daten ist verpflichtend. Durch die Erhöhung der Transparenz soll es der organisierten Kriminalität deutlich schwerer gemacht werden, im Dunkeln zu agieren.

Anleger können auch weiterhin Edelmetalle kaufen

Das Geldwäschegesetz soll jedoch nicht bedeuten, dass Sie nicht trotzdem in Gold, Silber oder Platin investieren können. Auch weiterhin ist es Ihnen möglich, in beliebiger Menge Goldbarren zu kaufen. Die Verschärfung der Richtlinien für ein anonymes Tafelgeschäft sorgt lediglich dafür, dass Sie ab einem Betrag von 2.000 Euro Ihre Identität offenlegen müssen und im Transparenzregister aufgenommen werden. Komplizierter wird es hingegen für Edelmetallhändler, denn diese müssen nicht nur die Dokumente des Käufers prüfen, sondern unterlegen gleichzeitig der Sorgfaltspflicht. Sie müssen daher ebenfalls folgende Informationen einholen:

  • Krimineller Hintergrund
  • Wirtschaftlich Berechtigter
  • Risiken politisch exponierter Personen
  • Geschäftsbeziehungen

Ohne entsprechende interne Sicherheitsmaßnahmen wird ein Goldkauf in großer Höhe kaum möglich sein. Für Sie als Anleger ist jedoch nur relevant, dass Sie für mehr Transparenz und Sicherheit bei größeren Mengen Gold auf Ihre Anonymität verzichten müssen. Der Kauf selber ist nicht in Gefahr. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, erklärt Ihnen Ihr Händler des Vertrauens, welche Änderungen durch das Geldwäschegesetz auf Sie zukommen.