Silbermünzen: Die Differenzbesteuerung wurde abgeschafft

Die Differenzbesteuerung für Silbermünzen sollte laut einem Schreiben des BMF (Bundesministeriums für Finanzen) am 27. September abgeschafft werden. Am 6. Oktober 2022 wurde das Anschreiben auf der offiziellen Webseite des Bundesfinanzministeriums hochgeladen. Hiermit ist die Änderung offiziell: Die Differenzbesteuerung für importierte Silbermünzen wurde aufgehoben – doch was bedeutet das für Anleger und Händler? Dieser Frage gehen wir im Folgenden auf den Grund.

Was ist die Differenzbesteuerung?

Das Konzept der Differenzbesteuerung zählt zu den zahlreichen Sonderformen, die im Umsatzsteuergesetz – kurz UStG – geregelt werden. Durch eine ermäßigte Umsatzbesteuerung sollen bestimmte Waren, die bereits verkauft wurden und für die eine anfallende Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde, bei einem Weiterverkauf nicht nochmals vollständig besteuert werden. Stattdessen sieht die Differenzbesteuerung vor, dass die Mehrwertsteuer nur auf die Händlerspanne und damit auf die Differenz zwischen Ein- und Bruttoverkaufspreis angewendet wird. Diese Regelung gilt für verschiedene Gebrauchtwaren, darunter:
• Kunstgegenstände
• Fahrzeuge
• Schmuck
• Münzen.
Daraus ergaben sich bisher steuerliche Vorteile und eine preiswertere Möglichkeit, Silbermünzen zu kaufen . Bislang wurde ein Regelsteuersatz von 7 statt 19 Prozent erhoben – beispielsweise für:
• Maple-Leaf-Silver aus Kanada
• Panda Silber aus China
• Kookaburra Silber aus Australien
Welche Konsequenzen die Aufhebung der Differenzbesteuerung von Silbermünzen nach § 25a UStG hat, erläutern wir in den folgenden Abschnitten.

Silbermünzen: Die Differenzbesteuerung ist Geschichte – zumindest teilweise

Bislang wurde bei Silbermünzen eine Umsatzsteuer von 7 Prozent erhoben, ab 2014 wurde diese auf die ursprünglichen 19 Prozent angehoben. Die einzige Ausnahme dieser Besteuerung bildeten Silbermünzen, die aus Nicht-EU-Ländern wie den USA oder Australien importiert wurden. Dieselbe Regelung fand beim Import von Silbermünzbarren  Anwendung. Die Neuregelung sieht nun vor, dass künftig auch beim Verkauf von Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern eine Mehrwertsteuer von 19% anfällt. Diesen neuen Sachverhalt sollten Wiederverkäufer nicht außer Acht lassen. Die Tatsache, dass bei Silbermünzen die Differenzbesteuerung nun aufgehoben wurde, betrifft jedoch nicht alle Konstellationen. Sie beschränkt sich auf solche Silbermünzen, die reimportiert werden.
Demnach gilt die Differenzbesteuerung weiterhin für einige Silbermünzen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen - allen voran das Kriterium, dass es sich um Sammlerstücke handeln muss. Ihr Preis muss mindestens 250% über dem tatsächlichen Materialwert liegen, um als solche klassifiziert zu werden. Ausgeschlossen sind jedoch alle anderen Silbermünzen und Bullionmünzen aus dem Nicht-EU-Ausland.

Aufhebung der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen: Konsequenzen für Kunden und Händler

Die Abschaffung der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen bringt sowohl für Händler als auch für Kunden einige Änderungen mit sich, und wird den Markt maßgeblich beeinflussen.
• Fortan fällt nicht nur bei Silberbarren , sondern auch beim Verkauf Münzen aus Silber ein Mehrwertsteuersatz von 19% an.
• Bislang kam die Investition in Silbermünzen mit einem steuerlichen Vorteil daher, da Silberbarren mit 19% besteuert wurden, Silbermünzen mit nur 7%. Findet die Aufhebung der Differenzbesteuerung bei einem Kaufvorgang Anwendung, entfällt der bisherige Steuervorteil vollständig. Demnach ist eine erhöhte Nachfrage nach Silberbarren zu erwarten, da deren Produktion zudem günstiger ist.
• Kunden können die Investition in Münzbarren in Betracht ziehen. Dabei handelt es sich um eine Sonderanlageform. Ihr Produktionsaufwand ist deutlich geringer als die aufwendige Prägung von Silbermünzen, wodurch die Münzbarren einen signifikanten Preisvorteil bieten können. Ein weiterer Vorteil von Münzbarren: Exemplare, die mit einem entsprechenden Stempel versehen sind, fungieren in manchen Ländern als Zahlungsmittel.
• Durch die höhere Einfuhrsteuer steigt auch das Aufgeld für Anlageprodukte aus Silber. Die Nachfrage nach dem vielseitigen Edelmetall verzeichnete über die letzten Jahrzehnte ohnehin eine rasante Steigerung. Darüber hinaus wuchs nicht nur die privatwirtschaftliche, sondern auch die industrielle Nachfrage. Eine Anhebung des bisherigen Steuersatzes führt nun zu einer weiteren Preissteigerung von 12%. Die Nachfrage nach dem Edelmetall kommt ohnehin schon mit einem beträchtlichen Aufgeld einher – im Durchschnitt liegt dieses beispielsweise bei Silber-Maple-Leaf-Unzen bei satten 35,53 Prozent.

Welche Silbermünzen sind nun steuerfrei?

Grundsätzlich gilt: Beim Kauf von Silbermünzen kommt ein Umsatzsteuersatz von 19% dazu – außer, es handelt sich um eine Sammlermünze, deren Wert 250% über dem Materialwert liegt. Erzielen Sie Gewinne aus dem Verkauf von Silbermünzen, so sind diese steuerfrei – nach einer Mindest-Haltefrist von einem Jahr.

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