Gold verzollen: Das müssen Sie wissen

Egal ob Sie im Urlaub ein schönes Schmuckstück gekauft haben und Ihr Gold durch den Zoll am Flughafen bringen müssen oder Anlagegold im Ausland kaufen wollen – bei dem Thema Gold verzollen gibt es einiges zu beachten. Müssen Sie Zoll auf Gold zahlen? Wie hoch ist die Freigrenze und was ist bei der Einfuhr von Gold nach Deutschland noch zu beachten? Hier finden Sie alles, was Sie über das Verzollen von Gold wissen müssen im Überblick.

Gold verzollen: Was sind Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel?

Wenn Sie auf der Internetseite des deutschen Zollamtes nach „Gold verzollen“ suchen, kann es gut sein, dass Sie nicht fündig werden. Die Zollsprache ist in dieser Hinsicht ein wenig verwirrend. Gold fällt in der Zollterminologie nämlich entweder unter die sogenannten Barmittel oder die gleichgestellten Zahlungsmittel. Was genau ist hier der Unterschied?
Barmittel: Bargeld, Schecks und Goldmünzen mit einem Feingehalt von über 90 Prozent und ungemünztes Gold mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent.
Gleichgestellte Zahlungsmittel: Sparbücher, Goldmünzen mit einem Feingehalt unter 90 Prozent, Schmuck, ungemünztes Gold mit einem Goldgehalt von unter 99,5 Prozent, Silber und andere Edelmetalle.
Wenn Sie also die Worte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Zollbestimmungen lesen, schließt die jeweilige Regelung auch das Verzollen von Gold mit ein.

Ab welchem Betrag muss man bei Gold den Import beim Zoll anmelden?

Was die Anmeldepflicht angeht, gibt es unterschiedliche Regelungen je nachdem, ob Sie Ihr Gold aus dem innergemeinschaftlichen Ausland oder einem Drittstaat einführen möchten.

Gold verzollen: Anmeldepflicht innerhalb der EU

Die Freigrenze für Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel liegt innerhalb der EU bei einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro und schließt neben Bargeld und Anlagegold auch Aktien, Edelsteine, Sparbücher sowie Silber und andere Edelmetalle ein. Sie sind jedoch innerhalb der EU nicht verpflichtet, Ihre Barmittel unaufgefordert anzumelden. Wenn ein Zollbeamter Sie jedoch darauf anspricht, müssen Sie Auskunft geben und Ihre Barmittel (inklusive Gold) mündlich anzeigen. Tun Sie das nicht, droht eine saftige Geldbuße – in Höhe von bis zu einer Million Euro.
Wichtig: Schmuck und Gegenstände aus Gold oder anderen Edelmetallen müssen Sie bei Reisen innerhalb der EU nicht anmelden, weil sie nicht als Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel gelten. Generell gilt, dass Sie solche Waren abgabenfrei innerhalb der EU mitnehmen dürfen, solange Sie für den persönlichen Gebrauch gedacht sind.

Gold verzollen: Anmeldepflicht außerhalb der EU

Wenn Sie außerhalb der EU verreisen und bei der Einreise oder Ausreise die Freigrenze von 10.000 Euro für Barmittel überschreiten, müssen Sie das Formular „Anmelden von Barmitteln“ (Formular 040000) ausfüllen, das Sie dem Zollbeamten unaufgefordert unterschrieben vorlegen müssen. Dieses Formular können Sie online bereits vor der Reise ausdrucken und ausfüllen. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen Sie nur mündlich anzeigen, wenn ein Zollbeamter danach fragt.
Wichtig: Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen zählen nicht zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln. Sie müssen sie also nicht als Barmittel in dem Formular anmelden. Allerdings müssen Sie diese Waren verzollen.

Welche Gebühren muss ich am Zoll für Gold zahlen?

Am Zoll kommen bei der Einfuhr von Gold zwei Gebühren auf Sie zu:
Zollgebühren
• Einfuhrumsatzsteuer

Gold verzollen: Einfuhrumsatzsteuer

Wenn Sie Feingold in Form von Münzen und Goldbarren kaufen möchten, dürfen Sie sich freuen: Denn Anlagegold ist vom Zoll befreit, da die Mehrwertsteuer hier nicht greift.
Diese Formen von Gold können Sie zollfrei nach Deutschland einführen:
Goldbarren und Goldplättchen mit einem Goldgehalt von mindestens 995/1000
Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 900/1000, wenn sie nach 1800 geprägt wurden und ihr Handelswert den des Goldwertes nicht um mehr als 80 Prozent übersteigt
Andere Goldwaren wie zum Beispiel Schmuck müssen Sie innerhalb der EU nicht verzollen. Bei der Ausreise und Einreise in Drittländer müssen Sie diese Waren allerdings bereits ab einem Gesamtwert von 300 Euro anmelden und Ihr Gold entsprechend verzollen. Geringfügig höher ist die Freigrenze mit 430 Euro bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff.

Gold verzollen: Wie hoch sind die Gebühren?

Die Höhe der fälligen Abgaben hängt von Wert und Art der Ware ab. Bei Beträgen bis zu 1.200 Euro gibt es eine Pauschalsteuer, die sowohl Zollgebühren als auch Einfuhrumsatzsteuer enthält. Bei einem Gesamtwert unter 700 Euro liegen die Zollgebühren für Goldwaren zum Beispiel pauschal bei 17,5 Prozent. Der Pauschalsteuersatz kann je nach Warenart und Wert allerdings zwischen 15 und 19 Prozent schwanken.
Beispiel: Sie führen am Zoll Goldschmuck im Wert von 15.000 EGP (ca. 460 Euro) aus dem Ägyptenurlaub mit sich. Da Sie die Freigrenze von 430 Euro knapp überschreiten, fallen durch die Pauschalsteuer (17,50 Prozent) Einfuhrabgaben in Höhe von 80,57 € an.
Wenn Sie Gold im Wert von mehr als 1.200 Euro einführen wollen, berechnet der Zollbeamte die Abgabe anhand der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und der Zollgebühr. Für Goldschmuck liegt der Zollsatz bei 2,5 Prozent. Wenn der Schmuck allerdings lediglich goldplattiert ist, gilt ein Zollsatz von 4 Prozent.
Beispiel: Sie möchten Goldschmuck im Wert von 50.000 EGP (ca. 1.500 Euro) aus Ägypten mitbringen. Da der Gesamtwert der Waren über 1.200 Euro liegt, fallen hier 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer (298,87 Euro) und der Zolltarif in Höhe von 2,5 Prozent (38,37 Euro) an. Sie müssen also 298, 87 Euro zahlen.

Wo kann ich Gold aus dem Ausland kaufen?

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