Herkunftsnachweis von Gold: Können Sie das Edelmetall ohne Nachweis kaufen und verkaufen?

Sie haben Gold geerbt und möchten es verkaufen, haben aber keinen Herkunftsnachweis? Sie möchten Gold kaufen, aber dabei anonym bleiben? Es gibt zahlreiche Gründe, warum man beim Goldverkauf oder Goldkauf den Herkunftsnachweis umgehen möchte. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie vollkommen legal vorgehen.

Was genau ist der Herkunftsnachweis für Gold?

Im August 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Regelungen für Bargeldgeschäfte verschärft. Wenn Sie mehr als 10.000 Euro in bar auf Ihr Konto einzahlen wollen, müssen Sie nachweisen können, woher das Geld stammt. Die BaFin möchte mit dieser Maßnahme zum Schutz vor Geldwäsche sicherstellen, dass Schwarzgeld nicht in das digitale Finanzsystem kommt. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie mit Bargeld Edelmetalle wie beispielsweise Gold bei Ihrer Hausbank kaufen möchten. Als Neukunde bei einer anderen Bank müssen Sie bereits bei 2.500 Euro einen Herkunftsnachweis beim Goldkauf mit Bargeld vorlegen. Geeignete Nachweise sind zum Beispiel:
  • Ein aktueller Kontoauszug, auf dem die Bargeldabhebung sichtbar ist, oder eine Barauszahlungsquittung
  • Verkaufsbelege oder Rechnungen
  • Schenkungsverträge
  • Verfügungen des Nachlassgerichts
Auch wenn Sie Gold an Ihre Hausbank verkaufen möchten, müssen Sie bei einem Wert über 10.000 Euro nachweisen, woher es stammt. Bei einer fremden Bank liegt auch für den Goldverkauf die Grenze bei 2.500 Euro. Für den Herkunftsnachweis verwenden Sie idealerweise Kaufbelege. Allerdings kommt es häufig vor, dass sich Gold über mehrere Jahrzehnte oder sogar Generationen in Familienbesitz befindet. In solchen Fällen liegen Herkunftsnachweise in Form von Belegen selten vor.

Warum ist ein Herkunftsnachweis für Gold wichtig?

Der Herkunftsnachweis für den Goldkauf und Bargeldeinzahlungen soll nachweisen, dass das Bargeld bzw. Gold nicht aus einer Straftat stammt. So möchte die BaFin verhindern, dass Kriminelle sich die Hände reinwaschen, indem sie bares Schwarzgeld in die digitale Finanzwelt bringen oder in Gold umtauschen.

Wer muss keinen Herkunftsnachweis für Gold anfordern?

Die Pflicht zur Erbringung eines Herkunftsnachweises beim Goldkauf und –verkauf gilt allerdings nur für Banken. Wenn Sie bei einem Edelmetallhändler Gold oder andere Edelmetalle im Wert von über 10.000 Euro kaufen oder verkaufen, müssen Sie keinen Herkunftsnachweis erbringen. Auch beim Kauf oder Verkauf von Edelmetallen mit Privatpersonen gibt es keine Nachweispflicht.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie nicht nachweisen müssen, woher Ihr Bargeld für den Goldkauf stammt, gibt es einige Richtlinien für Edelmetallhändler. So können Sie beispielsweise nur bis zu einem Wert von 1.999,99 Euro Gold vollkommen anonym bar kaufen. Transaktionen unter diesem Grenzwert fallen unter das sogenannte Tafelgeschäft. Sobald Sie Gold im Wert von mehr als 2.000 Euro kaufen, müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bei Goldverkäufen erfassen Edelmetallhändler Ihre Daten grundsätzlich, um der Dokumentationspflicht nachzukommen. Diese Daten werden allerdings nur weitergeleitet, wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht.

Wann muss ich beim Goldkauf einen Herkunftsnachweis erbringen?

Grundsätzlich müssen Sie beim An- und Verkauf von Gold nur einen Herkunftsnachweis erbringen, wenn Sie mit einer Bank Geschäfte machen möchten:
  • Gold kaufen: Wenn Sie bei Ihrer Hausbank Gold in Höhe von 10.000 Euro oder bei einer fremden Bank Gold in Höhe von 2.500 Euro mit Bargeld kaufen möchten, müssen Sie einen Herkunftsnachweis für das Bargeld vorlegen.
  • Gold verkaufen: Wenn Sie Gold in Höhe von über 10.000 Euro an Ihre Hausbank oder in Höhe von 2.500 Euro an eine fremde Bank verkaufen möchten, müssen Sie Kaufbelege für das Gold vorlegen.
Das Geldwäschegesetz richtet sich lediglich an Banken. Deshalb gelten die Regelungen nicht für Edelmetallhändler oder Privatpersonen.

Wie verkaufe ich Gold ohne Herkunftsnachweis?

Möchten Sie Gold verkaufen, haben aber keine Belege mehr? Das kann viele Ursachen haben:
• Vielleicht haben Sie den Kaufbeleg verloren oder sogar absichtlich weggeworfen.
• Vielleicht haben Sie Ihren Goldschatz geerbt.
Wenn Sie nun aber Gold ohne Herkunftsnachweis verkaufen wollen, ergeben sich einige Schwierigkeiten. Bei Ihrer Hausbank können Sie so maximal 10.000 Euro verkaufen (bei einer fremden Bank lediglich 2.500 Euro), ohne einen Herkunftsnachweis für das Gold vorlegen zu müssen. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, muss ein Nachweis her.
Gut zu wissen: Der Herkunftsnachweis muss nicht unbedingt eine Quittung sein. Auch Zeugenaussagen von nahestehenden Angehörigen sind eine Option.
Bei Edelmetallhändlern gibt es keine Herkunftsnachweispflicht. Allerdings müssen Sie eventuell eine Bestätigung unterschreiben, dass sie der rechtmäßige Besitzer des Goldes sind und es weder übereignet noch verpfändet ist.

Gold verkaufen in fünf Schritten

Bei uns können Sie ganz einfach Gold verkaufen . Dazu folgen Sie diesen fünf einfachen Schritten:
1. Schauen Sie sich die Preisliste an und finden Sie Ihr Produkt.
2. Klicken Sie auf das Geldscheinsymbol (verkaufen).
3. Geben Sie die Anzahl ein und klicken Sie auf „Einsendeformular generieren“.
4. Nehmen Sie für die sichere Einsendung ihrer Metalle Kontakt zu uns auf.
5. Bei Erhalt des Goldes überweisen wir Ihnen das Geld.

Wie kann ich anonym Gold kaufen?

Als Barzahler können Sie Gold bis zu einem Wert von 1.999,99 Euro diskret und anonym in unseren Geschäftsräumen in Hamburg kaufen. Ihren Personalausweis müssen Sie erst ab einem Wert von 2.000 Euro vorlegen.
Interesse? Dann schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse info@feingoldhandel.de oder rufen Sie uns unter 040 306 059 910 an.