Steuern sparen mit Edelmetallen: 3 Tipps

Wer Gold, Silber & Co. kauft, kann steuerlich profitieren. Aber welche Edelmetalle sind von der Mehrwertsteuer befreit? Wann fällt die Abgeltungssteuer an und gibt es eigentlich steuerliche Vorteile für physisches Gold? Hier verraten wir Ihnen die besten Tipps, wie Sie beim Kauf und Verkauf von Edelmetallen Steuern sparen.

Welche Steuern fallen auf Gold, Silber und andere Edelmetalle an?

Wenn es um Edelmetalle und das Finanzamt geht, gibt es drei wichtige Steuerarten, die Sie kennen müssen:
  • Mehrwertsteuer
  • Abgeltungssteuer
  • Einkommensteuer
Im Folgenden werden wir diese drei Steuerarten genau unter die Lupe nehmen und untersuchen, wie Sie bei Gold und Silber Steuern sparen können.

Steuern sparen mit Gold: Keine Mehrwertsteuer auf Anlagegold

Die Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer ist eine Konsumentensteuer, die der Endverbraucher eines Produktes beim Kauf zahlen muss. In Deutschland liegt die Mehrwertsteuer bei 19 Prozent, es gibt allerdings auch Güter, die mit lediglich 7 Prozent besteuert werden, weil sie entweder lebensnotwendig (Lebensmittel) oder förderungswürdig (Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände) sind.
Das gilt allerdings nicht für Gold – zumindest nicht für Anlagegold. Der Gesetzgeber hat Anlagegold im Umsatzsteuergesetz (§25 c UStG) nämlich von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie für Anlagegold generell keine Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie Gold kaufen.
Was genau fällt unter den Begriff Anlagegold?
  • Goldbarren und Goldmünzen mit einem marktüblichen Gewicht und einem Goldgehalt von mindestens 995/1000
  • Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 900/1000, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren (im Ursprungsland) oder zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt
Bei Anlagegold handelt es sich allgemein um Gold, das sehr nah am Goldpreis gehandelt wird. Bei anderen Edelmetallen wie Silber und Platin sowie bei Gold, das nicht als Anlagegold gewertet wird, müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Bis zu Beginn des Jahres 2023 gab es eine für Käufer vorteilhafte Differenzbesteuerung für Silber und andere Edelmetalle, die allerdings nun nur noch in Ausnahmefällen möglich ist.

Steuervorteil 1: Im Vergleich zu anderen Edelmetallen sparen Sie sich also beim Kauf von Anlagegold die Mehrwertsteuer.

Steuern sparen mit Gold: Keine Abgeltungssteuer auf physisches Gold

Wer Kapital gewinnbringend anlegt, muss in Deutschland auf Gewinne eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt zahlen. Das gilt zum Beispiel für klassische Sparanlagen und Renditen aus Aktienanlagen. Dabei gibt es eine Freigrenze: Sparer und Anleger dürfen laut § 20 Abs. 9 EStG pro Person 801 Euro unversteuert einnehmen, wenn sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Bei verheirateten Paaren liegt die jährliche Freigrenze bei 1.602 Euro. Die depotführende Bank zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab – zusammen mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die ebenfalls zu zahlen sind.
Für Menschen, die ihr Erspartes in physisches Gold anlegen, ist diese Steuer und auch die Freigrenze irrelevant. Physisches Gold ist steuerlich gesehen nämlich ein Sachgut und wird dementsprechend genauso wie Kunst, Schmuck oder Antiquitäten behandelt. Weil Sie von physischem Gold keine Dividenden oder Zinsen erhalten, fallen Gewinne nicht unter die Abgeltungssteuer.
Anders sieht es bei nicht-physischen Goldanlagen aus:
  • Exchange-Traded Funds (ETFs)
  • Exchange Traded Commodities (ETCs)
  • Goldzertifikate
  • Goldminen-Aktien
Diese Anlagen können durchaus Dividenden ausschütten, weshalb für das sogenannte Papiergold auch die reguläre Abgeltungssteuer anfällt.

Steuervorteil 2: Physisches Gold ist als Anlage attraktiver als Papiergold, weil Sie keine Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Steuern sparen mit Gold: Keine Einkommensteuer nach einem Jahr Haltefrist

Auf Gewinne aus Verkäufen von Anlagegold (Goldmünzen und Goldbarren) zahlen Sie nach § 23 EStG keine Einkommensteuer, wenn sie die Haltefrist von mindestens einem Jahr einhalten. Verkaufen Sie Ihr neu erworbenes Anlagegold innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf wieder, spricht man von einem Veräußerungsgeschäft und Sie müssen darauf, wie auf alle restlichen Einkommen, die normale Einkommensteuer ans Finanzamt zahlen. Hier gilt ein Freibetrag von 600 Euro. Diese Regelung gilt auch für Silber, Palladium, Platin, Rhodium und weitere Edelmetalle.

Steuervorteil 3: Wenn Sie Anlagegold steuerfrei verkaufen wollen, müssen Sie ein Jahr Haltefrist abwarten.

Auf den Punkt gebracht: 3 Steuer-Tipps für Edelmetalle

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie vor allem mit physischem Gold Steuern sparen können - bei Silber und anderen Edelmetallen sind die gesetzlichen Regelungen weniger vorteilhaft.
Hier finden Sie unsere drei Steuerspar-Tipps für Edelmetalle im Überblick:
  1. Investieren Sie in physisches Gold statt Papiergold. Wenn Sie Goldbarren kaufen oder Goldmünzen kaufen umgehen Sie die Abgeltungssteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
  2. Investieren Sie in Anlagegold (Goldbarren und Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000), um die Mehrwertsteuer zu umgehen.
  3. Halten Sie sich an die Haltefrist von 12 Monaten, bevor sie Gold verkaufen, um die Einkommenssteuer zu umgehen.
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